13.12.2022 - 6.2 Beschluss zur Bestätigung der Eilentscheidung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Di, 13.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Brit Käker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Eilentscheidung war notwendig, da die Zahlungstermine vor der nächsten Gemeinde-
vertretersitzung lagen. Die Ausgaben sind dringend erforderlich und dulden keinen
Aufschub:
- Abschlagszahlung Dezember 2022 (Landkreis Ludwigslust-Parchim) in Höhe von 3.180,22 EUR für Wohnsitzgemeindeanteile
- Zahlung der Endabrechnung II. Quartal 2022 (Landkreis Ludwigslust-Parchim)
in Höhe von 836,90 EUR für Wohnsitzgemeindeanteile
- Zahlung der Endabrechnung III. Quartal 2022 (Landkreis Ludwigslust-Parchim)
in Höhe von ca. 1.000 EUR für Wohnsitzgemeindeanteile (wird im
Dezember erwartet)
Die Eilentscheidung/ ÜPL entspricht einer Gesamtsumme von 5.100 EUR.
Die Gründe für die nicht ausreichenden Mittel 2022 sind:
- Planung Doppelhaushalt im Jahr 2020 für 2022 mit 19 Kindern und 160 EUR
Abschlag pro Kind und Monat
- tatsächlich betreute Kinder durchschnittlich 22 und 167,38 EUR Abschlag pro Kind
- Festsetzung des Betrages für 2022 lag vom Land zum Planungszeitpunkt noch
nicht vor
- die Endabrechnung für das III. Quartal 2021 erfolgte Anfang des Jahres 2022,
sodass die Summe von 1.680,36 EUR zwar im Ergebnishaushalt 2021 gebucht
wurde, im Finanzhaushalt jedoch das HH-Jahr 2022 belastet
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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175,4 kB
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