30.01.2023 - 7.1 Antrag auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Bereits vor Jahren wurde ein solcher Antrag an den Landkreis gestellt. Lt. Herrn Frank stehen die Chancen schlecht, es dieses Mal durchzusetzen. Aber Herr Schröder betont, dass die Gemeinde es wieder versuchen sollte. Die Gründe werden erneut erörtert. Ausserdem ist die Anzahl der Buskinder inzwischen gestiegen.

Herr Stein erklärt, dass der rechtliche Weg bereits abgeschlossen sei und versteht die Beschlussvorlage nicht. Er schlägt vor, als 2.Weg ein Treffen mit dem Straßenbaulastträger zu veranlassen und nach sinnvollen Lösungen zu suchen (z.B. über entsprechende Schilder „Blinky“ o.ä.). Man sollte diese Möglichkeit mit dem Fachbereich besprechen. Vorab kann auch eine 2. Straßenlampe helfen, um den Bereich besser auszuleuchten.

Das Amt wird noch im Februar um Lösungsvorschläge gebeten.

Die Abstimmung zur Beschlussvorlage erfolgt neben dem gleichzeitigen Bemühen um den obigen 2.Lösungsweg.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt, den Antrag auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Bereich Bushaltestelle K107 Stieter Str.in der Gemarkung Kobrow I, gemäß § 45 Abs. 9 StVO, an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zu stellen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Bushaltestelle und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen sind dabei gleich zu behandelt. Die Anordnung ist auf den Fahrplan der VLP von 7:00 bis 16:00 Uhr zu beschränken.

Durch das Bürgeramt sind alle weiteren erforderlichen Veranlassungen zu treffen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Ortschaft Kobrow I liegt die Bushaltestelle an der Kreisstraße 107. Hauptsächlich wird die Haltestelle durch den Schülerverkehr genutzt. Um die Haltestelle in Fahrtrichtung Sternberg zu erreichen, müssen die Fahrgäste gerade in den frühen Morgenstunden die K107 queren. Um eine Verbesserung Verkehrssicherheit zu erzielen und zur Durchsetzung dieser streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ist ein Antrag (gem. § 45 Abs. 9 StVO) an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim erforderlich.