02.03.2023 - 8.1 Antrag auf Teileinziehung der Straße Klein Jarc...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt, dem Antrag der Gemeinde Bibow gleich zu kommen und den Antrag auf Teileinzeihung, nach § 9 Abs. 2 StrWG M-V, für den öffentlichen Weg zwischen Klein Jarchow und Neuhof, auf dem Grundstück der Gemarkung Klein Jarchow Flur 2, Flurstück 13, an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zu stellen. Der Fahrzeugverkehr ist zu beschränken, hier durch das Verbot für Fahrzeuge über dem tatsächlichen Gesamtgewicht 7,5 Tonnen, Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Bibow beabsichtigt eine Teileinziehung auf 7,5 Tonnen der Straße zwischen Neuhof und Kl. Jarchow auf Ihrem Gemeindegebiet. Für die Durchsetzung dieses Antrages bedarf es der Zustimmung aller beteiligten Baulastträger dieser Straßen.

Die Straße soll auf torfigem Untergrund gebaut worden sein. Die schwere der Fahrzeuge könnte auf Dauer die Beschädigung der Straße bedeuten. Es wäre mit erheblichen Reparaturkosten zu rechnen. Es ist auch festzustellen, dass der Fahrzeugverkehr, einschließlich des Schwerlastverkehrs zugenommen hat. Gleich bedeutet dies auch bei Begegnungsverkehr eine Beschädigung der Bankette und wiederum erhebliche Reparaturkosten.