02.03.2023 - 8.2 Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Tempzin fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 Absatz 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Bürgersolarpark Kloster Tempzin“. 

Anlass für die Aufstellung ist die Schaffung von Baurecht für Photovoltaikanlagen auf Grundstücken am Ortsrand des Ortsteils Tempzin. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

0

1

 

Herr Saggau zeigt Befangenheit an.

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fa. Bürgersolarpark Kloster Tempzin GmbH & Co.KG als Vorhabenträger plant die Errichtung von Photovoltaikanlagen am Ortsrand des Ortsteils Tempzin. 

Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 07.02.2023 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt u. stellt die Gemeinde Kloster Tempzin von allen Planungs- u. Erschließungskosten frei (siehe Anhang).

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Anlagen zur Vorlage