16.03.2023 - 6.1 Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Do, 16.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eric Frank
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast.
Die Gemeinden können den Gebrauch der Gemeindestraßen über den Gemeingebrauch hinaus sowie die Benutzung der Gemeindestraßen für die Zwecke der öffentlichen Versorgung abweichend von § 22 Abs. 1 bis 6 und § 30 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch Satzung regeln.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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507,6 kB
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