16.03.2023 - 6.1 Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die Satzung über die Sondernutzung an

öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Mustin in der vorliegenden Form.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast.

Die Gemeinden können den Gebrauch der Gemeindestraßen über den Gemeingebrauch hinaus sowie die Benutzung der Gemeindestraßen für die Zwecke der öffentlichen Versorgung abweichend von § 22 Abs. 1 bis 6 und § 30 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch Satzung regeln.

 

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Anlagen zur Vorlage