16.03.2023 - 6.2 Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die Gebührensatzung über die Sondernutzung

an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der vorliegenden Form.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 28 § 28 StrWG-MV

Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) können für Sondernutzungen an Gemeindestraße und Ortsdurchfahrten, Wegen und Plätzen Gebühren erhoben werden. Die Gemeinden regeln die Erhebung von Sondernutzungsgebühren durch Satzung. Die Gebührensätze sind nach Art und Ausmaß der Einwirkungen auf die Straße und nach dem wirtschaftlichen Interesse der Nutzungsberechtigten zu bemessen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage