16.03.2023 - 6.2 Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Do, 16.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eric Frank
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 28 § 28 StrWG-MV
Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) können für Sondernutzungen an Gemeindestraße und Ortsdurchfahrten, Wegen und Plätzen Gebühren erhoben werden. Die Gemeinden regeln die Erhebung von Sondernutzungsgebühren durch Satzung. Die Gebührensätze sind nach Art und Ausmaß der Einwirkungen auf die Straße und nach dem wirtschaftlichen Interesse der Nutzungsberechtigten zu bemessen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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174,8 kB
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