04.04.2023 - 5.1 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen...

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Wortprotokoll

Herr Heidtmann fragt an, ob der See Bestandteil des Grundstücks ist.

Herr Lange teilt mit, dass die Grundstücksgrenze an einem kleinen Teil am Seeufer verläuft.

 

Herr Heidtmann fragt, ob ein städtebaulicher Vertrag aufgesetzt wird.

Die Anfrage wird bejaht.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Brüel fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 Absatz 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Ferienanlage altes Gutshaus am Keezer See“ der Stadt Brüel.

Anlass für die Aufstellung ist eine städtebauliche Neuentwicklung auf den Grundstücken am Keezer Gutshaus. Es wird vom Vorhabenträger geprüft, ob die Erhaltung u. Sanierung des Gutshauses wirtschaftlich ist. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Nutzung als Ferienhausanlage. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

1

0

 

Der Ausschuss empfiehlt die Beschlussfassung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Gelände des ehemaligen Guthauses in Keez hat ein neuer Eigentümer als Vorhabenträger erworben. Geplant ist, die Flächen einer touristischen Nutzung zuzuführen u. als Ferienhausgebiet zu entwickeln. Derzeit wird geprüft, ob das baufällige Gutshaus saniert werden kann. Ist das nicht wirtschaftlich, wird ein Rückbau erforderlich.

Der Vorhabenträger beantragt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens u. stellt die Stadt Brüel von allen Planungs- u. Erschließungskosten frei.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1002628&selfaction=print