18.04.2023 - 7.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Buddenhagen übergibt das Wort an Frau Ohms.

Frau Ohms erläutert, dass

-          Beschaffung von Arbeitsbekleidung für den Bauhof

-          Hecke Friedhof

-          Investition Küche Gemeindehaus

-          Teilgrundstück Straße in Sülten kaufen

in den Haushalt 2023 und 2024 aufgenommen wurden.

Die Gemeinde erhält eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 26.600 €. Diese soll für die erhöhten Kosten verwendet werden.

Der Haushalt ist durch positive Vorträge ausgeglichen.

Die neuen erhöhten Abschlagszahlungen für Strom sind auch eingearbeitet.

Wenn die Gemeinde für die Straßenbaumaßnahme Am Buer Moor Fördermittel erhält, soll diese Maßnahme in einem 1. Nachtragshaushalt eingestellt werden.

Seit 2020 steht der Gemeinde eine jährliche Pauschale in Höhe von 18.200 € für Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung (aufgrund des Wegfalls der Erhebung von Straßenbaubeiträgen seit 2018).

 

Anfrage, ob auch die Hüttdorf Brücke mit eingeplant ist.

Hier handelt es sich um eine Stahlbrücke mit Holzgeländer. Es soll geprüft werden, ob mit den vorhandenen Möglichkeiten ein Neuanstrich des Holzgeländers erfolgen kann.

Die Pappel an der Brücke von der Kaarzer Seite soll Vor-Ort angesehen werden und der Eigentümer geprüft werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt der Gemeindevertretung die Empfehlung, den Haushalt 2023 und 2024 zu beschließen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Weitendorf beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage