13.04.2023 - 6.4 Nutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Klos...

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Wortprotokoll

Hier soll noch einmal der Ablauf bis zum Vertragsabschluss geprüft und gegebenenfalls optimiert werden.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt die vorliegende Nutzungs- und Gebührenordnung  der Gemeinde Kloster Tempzin für das Gemeindehaus OT Langen Jarchow.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

Beschluss ungeändert gefasst.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gebühren für die Tagespauschaule sollen von derzeit 100,00 € auf 120,00 € und die Tagespauschale Privatpersonen aus der Gemeinde sollen von 50,00 € auf 80,00 € erhöht werden. Auf Grund des Zusammenschlusses der Sparkasse Parchim-Lübz mit der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin wurde die Bankverbindung dementsprechend aktualisiert.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1002721&selfaction=print