17.04.2023 - 6.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Ohms und Herr Stein erläutern den Doppelhaushalt 2023/2024.

Herr Stein gibt zu bedenken, dass es kaum Gestaltungsspielraum gibt, da es u. a. in den letzten 12 Jahren versäumt wurde, Bauplätze zu schaffen. Des Weiteren gibt es eine erhebliche Aufwandsentwicklung, da sich die Gemeinde über Investitionsfolgekosten keine Gedanken gemacht hat. Zeitnah sollte sich die Gemeinde mit der Zweitwohnungssteuer und der Benutzungsordnung auseinandersetzen, um Kosten zu senken.

Es werden weitere Fragen zum Haushalt gestellt. U. a. zu dem, laut Frau Ohms durch einen Programmfehler, entstandenen Fehlbetrag für die FFw-Kameradschaftskasse. Dieser sollte statt den früheren 800 € nur noch 500 € betragen. Im Programm stehen aber nur 400 € (bei mehreren Gemeinden der Fall).

Weiterhin erklärt Herr Schröder, dass auch der Betrag aus dem Kooperationsvertrag mit dem Dorfverein von 1.500 € auf 700 € gekürzt werden muss.

 

Nach reger Diskussion wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage