04.05.2023 - 6.4 Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 3 "Am Strandwe...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertreter beschließen den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Strandweg“ bestehend aus Plan-Teil A u. Text-Teil B inkl. der örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen).

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Strandweg“ zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet eingestellt ist.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Beschuss einstimmig gefasst.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 3 wurden alle bekannten und zugänglichen Grundlageninformationen zusammengetragen, geprüft und bewertet, um den Satzungsentwurf möglichst umfassend an die örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können. Alle sich ergebenden Belange - seien sie öffentlicher oder privater Natur - die bei der Bebauungsplanung relevant waren, wurden ermittelt, gewichtet und gegeneinander und untereinander abgewogen. Der Bebauungsplan ist damit das Ergebnis einer gerechten Interessensabwägung.

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 3 „Am Strandweg“ bestehend aus der Planzeichnung u. Begründung kann als Satzung beschlossen werden.

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Anlagen zur Vorlage