04.05.2023 - 6.5 Beschluss über die Berichtigung des Flächennutz...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes  Nr. 3 „Am Strandweg“ zu berichtigen ist.
  2. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen. 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Beschluss einstimmig gefasst.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Blankenberg verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Dieser weist für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Strandweg“ eine Fläche für die Landwirtschaft aus. Der Bebauungsplan legt hingegen ein allgemeines Wohngebiet fest. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo sie während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage