04.05.2023 - 6.5 Beschluss über die Berichtigung des Flächennutz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Blankenberg
- Datum:
- Do, 04.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Blankenberg verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Dieser weist für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Strandweg“ eine Fläche für die Landwirtschaft aus. Der Bebauungsplan legt hingegen ein allgemeines Wohngebiet fest. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo sie während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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