11.05.2023 - 7.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Frau Ohms erläutert die Haushaltssatzung in groben Zügen. Herr Neumann führt zu einer möglichen Förderung eines Löschfahrzeuges aus und das hierfür Geld in den Haushalt eingestellt wurde.

Herr Edlich sieht nicht ein, dass zwei Fahrzeuge für die FFw angeschafft werden. Sie haben vor 10 Jahren bereits ein Fahrzeug für viel Geld gekauft. Das Fahrzeug muss dann eben repariert werden.

Herr Neumann verweist auf  TOP 7.2. Hier kann zum FFw-Fahrzeug weiter diskutiert werden.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage