23.05.2023 - 7.2 Anpassung des Geltungsbereichs und Entwurfs- un...

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Wortprotokoll

Herr Lübcke fragt, ob es einen Investor gibt?

Antwort: Die Maßnahme wird durch eine Privatperson finanziert.

 

Herr Lange teilt mit, dass der Bauausschuss die Beschlussfassung empfohlen hat.

 

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung Brüel hat in ihrer Sitzung am 16.08.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung nach § 34 BauGB für den Siedlungsbereich „Golchener Weg“ (hier: Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4  Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB) gefasst. Der Geltungsbereich der Satzung ist gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geändert worden. Die Satzung umfasst nunmehr die Flurstücke 31/2 (tlw.), 31/3 (tlw.), 31/4 (tlw.), 31/5 (tlw.), 31/6 (tlw.), 31/7 (jeweils tlw.), 32/2 bis 32/7, 33/2 bis 33/5, 33/7 und 33/8, 34/2 (tlw.), 34/6 (tlw.), 35/2 (tlw.), 35/3, 35/5 (tlw.), 35/6 (tlw.), 36/2 (tlw.), 36/4 (tlw.), 37/2 (tlw.), 37/3 (tlw.), 37/5 (tlw.), 37/6, 37/7 (tlw.), 38/9 (tlw.), 38/11 (tlw.), 38/13 (tlw.), 38/14, 38/15 (tlw.), 40/5, 40/6 (tlw.), 40/7 (tlw.), 33/6 (tlw.), 34/3, 34/5, 35/4, 36/3, 37/4, 38/12 und 40/9 (tlw.) zwecks Klarstellung und 31/1 (tlw.), 32/1, 33/1, 33/10, 33/11 (tlw.), 34/1 (tlw.), 34/2 (tlw.) und 34/4 zwecks Einbeziehung.

2. Der Ent­wurf der Satzung nach § 34 BauGB für den Siedlungsbereich „Golchener Weg“ (hier: Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4  Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB) und die Be­grün­dung wer­den in den vor­lie­gen­den Fas­sun­gen ge­bil­ligt.

3.  Der Ent­wur­f der Satzung und die Be­grün­dung sind nach § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB / § 3 Abs. 2 BauGB öf­fent­lich aus­zu­le­gen. Gleichzeitig mit der Auslegung wird den berührten Be­hör­den und son­sti­gen Trä­ger öf­fent­li­cher Be­lan­ge nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB / § 4 Abs. 2 BauGB  Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die Satzung mit Begründung ins Internet einzustellen.   

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

Beschluss ungeändert gefasst.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadtvertretung Brüel hat in ihrer Sitzung am 16.08.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung nach § 34 BauGB für den Siedlungsbereich „Golchener Weg“ (hier: Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4  Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB) gefasst. Die Offenlage u. Trägerbeteiligung des Entwurfs der Satzung u. der Begründung in der vorliegenden Fassung wird nach Beschlussfassung durchgeführt.

Der Geltungsbereich der Satzung ist gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geändert worden.

 

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Anlagen zur Vorlage