30.05.2023 - 7.3 Feststellung der Jahresrechnung 2020 des Schulv...

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Wortprotokoll

Frau Wendland erläutert zur Jahresrechnung 2020.

 

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Beschluss:

 

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sternberg beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Rechnungsprüfungsausschusses des Schulverbandes Sternberg

 

  1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2020

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

 

Beschluss ungeändert gefasst.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes Sternberg am 13.03.2023.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Schulverbandsversammlung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage