30.05.2023 - 7.4 Entlastung des Schulverbandsvorstehers von der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Schulverbandsversammlung Sternberg
- Datum:
- Di, 30.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jessica Ohms
Beschluss:
Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sternberg beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Rechnungsprüfungsausschusses des Schulverbandes Sternberg
- Die Entlastung des Schulverbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2020
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.
Die Prüfung der Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes Sternberg am 13.03.2023.
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Schulverbandsversammlung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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432,2 kB
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