30.05.2023 - 7.4 Entlastung des Schulverbandsvorstehers von der ...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sternberg beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Rechnungsprüfungsausschusses des Schulverbandes Sternberg

 

  1. Die Entlastung des Schulverbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2020

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

 

Beschluss ungeändert gefasst.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes Sternberg am 13.03.2023.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Schulverbandsversammlung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage