14.09.2023 - 6.2 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schröder übergibt das Wort an Herrn Laube als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters. Dieser verliest den Beschlussvorschlag. Anschließend bittet er um Abstimmung.

Danach gibt er das Wort an Herrn Schröder zurück.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Kobrow

 

  1. die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

1

Durch den Bürgermeister Herrn Schröder wird Befangenheit angezeigt. Er enthält sich der Stimme.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kobrow am 27.06.2023.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage