14.09.2023 - 6.1 Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Brachmüller berichtet über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kobrow am 27.06.2023 und empfiehlt nach der Prüfung im Ausschuss die Beschlussfassung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Kobrow

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2020.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kobrow am 27.06.2023.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage