21.09.2023 - 8.1 Aufstellungsbeschluss für B-Plan Nr. 14 "Storch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Neumann erläutert die Notwendigkeit der Beschlussvorlage.

Es gibt eine rege Diskussion. Wenn ein Flächennutzungsplan gemacht werden muss, soll die Gemeinde aber kostenfrei bleiben. Herr Neumenn erklärt, dass der Nutzer darüber informiert ist, dass er die Kosten selbst tragen muss.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Dabel fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 14 „Storchennest“ der Gemeinde Dabel.

Anlass für die Aufstellung ist die Schaffung von Baurecht für eine städtebauliche Neuentwicklung auf dem Grundstück als gemischte Anlage für Tinyhäuser zu Wohn- und Tourismuszwecken, gastronomische und kulturelle Einrichtungen sowie Stellplätze für Mobilheime.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Storchennest“ der Gemeinde Dabel ist die beabsichtigte städtebauliche Neuordnung eines bestehenden Siedlungsraumes, welcher für das Dauer- als auch Freizeitwohnen prädestiniert ist. Zudem befinden sich auf dem Gelände, mit einer privaten Sammlung, das „DDR-Museum“ und eine gastronomische Einrichtung als äußerst beliebte Ausflugsziele. Das betreffende Plangebiet ist als ehemaliges Ferienlager seit langer Zeit in einer siedlungstechnischen Freizeit- und Wohnnutzung. Nun sollen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die eine strukturierte Weiterentwicklung dieses Gebiets möglich machen.

 

Die Eigentümer der Grundstücke stellen die Gemeinde Dabel von den anfallenden Planungskosten frei. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

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Anlagen zur Vorlage