14.11.2023 - 5.3 Antrag auf Teileinziehung eines öffentlichen Fe...

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Wortprotokoll

Frau Haese erläutert die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt, den Antrag auf Teileinziehung nach § 9 Abs. 2

Str.WG M-V, für einen öffentlichen Feldweg bei Groß Raden, auf dem Grundstück der

Gemarkung Groß Raden, Flur 2, Flurstück 9 (ab Dorfstraße 22), an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreises Ludwigslust-

Parchim, zu stellen. Der Fahrzeugverkehr ist zu beschränken, hier durch das Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art, mit Ausnahme für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr.

Beantragt wird die Aufstellung des Vorschriftszeichens 250„Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art und der Zusatzzeichen 1026-38 „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“.

Durch das Bürgeramt sind alle weiteren erforderlichen Veranlassungen zu treffen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

Der Ausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beschlussfassung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Weg hat keine Verkehrsbedeutung für den örtlichen und überörtlichen Kraftverkehr. Er dient lediglich den Land- und Forstwirten ihre Flächen zu erreichen. Der Weg liegt im Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Warnowtal“, das vorrangig dem Schutz der Warnow und ihrer Zuflüsse dient. Immer wieder gelangen Pkw über diesen Weg an den Sternberger See und verlassen dabei verbotswidrig den öffentlichen Verkehrsweg, befahren Acker- und Grünflächen um dann an der Uferzone verbotswidrig zu Campen.

 

Zur Durchsetzung dieser Teileinziehung ist ein Antrag (gem. § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) v. 13.01.93) an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim erforderlich.

 

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