08.11.2023 - 7.3 Änderungsantrag zum Antrag auf Teileinziehung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Weitendorf
- Datum:
- Mi, 08.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Evelin Schmitz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Gemeindevertretung Weitendorf beschließt die Teileinziehung, nach § 9 Abs. 2 StrWG M-V, für den öffentlichen Weg zwischen Jülchendorf und Schönlage, auf dem Grundstück der Gemarkung Jülchendorf, Flur 2, Flurstück 82 und 79 sowie ein Teilstück der Gemarkung Schönlage, Flur 1, Flurstück 50, wie schon in der Gemeindevertretersitzung vom 24.11.2021 beschlossen, in folgender Form:
Der Fahrzeugverkehr ist zu beschränken, hier durch das Verkehrsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t, allerdings für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei. Dazu erfolgt die Aufstellung des Vorschriftzeichens 262-3,5 "Verkehrsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t" und der Zusatzzeichen 1026-38 "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" sowie 1008-34 "keine Wendemöglichkeit" unmittelbar hinter der Gabelung der Bergstrasse in Richtung Schönlage und am Abzweig vor dem Grundstück Jülchendorfer Weg 9.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Hauptantrag widerspricht sowohl dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.11.2021 als auch der Empfehlung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr, Tourismus und Umwelt vom 04.10.2023.
Die im Hauptantrag genannten Gefahren bei Benutzung des Weges durch Schwerlastverkehr bestehen gegenwärtig nur deshalb, weil der Beschluss vom 24.11.2021 durch die zuständige Abt. des Amtes in den letzten 2 Jahren nicht umgesetzt wurde. Die Prüfung des Antrages durch die zuständige Abt. des Landkreises hat keine Hinderungsgründe ergeben.
Die Gemeindevertreter sind mehrheitlich der Meinung, dass die Schäden, die zur Sperrung des Weges geführt haben, mit verhältnismäßig geringen finanziellen Mitteln beseitigt werden können. Hierzu gab es eine Ortsbesichtigung mit einer Baufirma, die das bestätigte. Abhängig von den vergaberechtlichen Bedingungen wäre ein Ausführung 2023 evtl. noch möglich.
Die erforderlichen finanziellen Mittel stehen im H
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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