29.11.2023 - 6.1 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Der vorgelegte Jahresabschluss der Stadtwerke Sternberg für das Wirtschaftsjahr 2022 wird durch die Stadtvertretung festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Um die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewerblicher Art (BgA) zu erhalten, werden aus dem Überschuss die Rechnungen für die Schmutz- und Regenwasserleitungen am Serrahnsbach und die Erneuerung der Beckenkrone vom Schlammsilo auf der Kläranlage beglichen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

1

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 243 Handelsgesetz  ist der Jahresabschluss in einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit  aufzustellen. Der Jahresabschluss 2022 wurde auf Grundlage des § 11 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V)  durch ein vom Innenministerium bestätigtes Unternehmen der Wirtschaftsprüfungs-AG geprüft.

Im Ergebnis der Prüfung bestätigte der Abschlussprüfer: s. Anlage

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Anlagen zur Vorlage