29.11.2023 - 6.3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Mi, 29.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtwerke
- Bearbeiter:
- Dörte Wunderow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss v. 30.11.2022 der Stadtvertretung Sternberg:
[„Im Jahr 2021 entschied das OVG Greifswald, dass der Zählermaßstab als
Ersatzmaßstab für die Grundgebühr im Bereich Wasser/Abwasser zulässig ist, um
die Gleichbehandlung und eine lineare Gebührenstaffelung nach KAG M-V (§ 6
Abs. 3 Satz 3) zu gewährleisten. Aus diesem Grund wird die aktuelle
Kalkulationsperiode (noch bis 2023) aufgehoben und eine separate
Neukalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2022 sowie für die neue
Kalkulationsperiode 2023-2026 festgelegt. Im April 2022 erteilten die Stadtwerke
Sternberg der WTE Betriebsgesellschaft mbH aus Hecklingen den Auftrag für
diese Neukalkulation. Daraus ergibt sich die nachfolgende Neufassung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt
Sternberg.“]
Auf der o.g. Sitzung der Stadtvertretung wurde die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Sternberg ohne Anlage der zugehörigen Kalkulation beschlossen.
Durch die neue Beschlussfassung ist die Vollständigkeit der Unterlagen gegeben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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171,6 kB
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36 kB
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(wie Dokument)
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517,7 kB
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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