11.12.2023 - 6.2 Abwägungsbeschluss für Klarstellungs- und Einbe...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

  1. Die aufgrund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen / Anregungen hat die Stadt Brüel unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

Das Abwägungsergebnis gemäß der beiliegenden Abwägungstabelle macht sich die Stadt Brüel zu eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brüel verfügt über keinen Flächennutzungsplan. Für den in Rede stehenden Siedlungsbereich am Golchener Weg gibt es zudem keine planungsrechtlichen Satzungen. Insofern ist der gesamte Siedlungsbereich als planungsrechtlicher Außenbereich zu bewerten, in dem i. d. R. keine herkömmliche Wohnbebauung stattfinden kann/darf, abgesehen von dem rechtmäßig errichteten und genutzten Gebäudebestand.

Um die Voraussetzungen für eine planungsrechtliche Klarstellung sowie eine Einbeziehung von Grundstücken zu schaffen, ist eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen. Die Satzung bewirkt, dass die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles festgelegt wird und einzelne Außenbereichsgrundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden.

Die Stadt Brüel hat eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der beiliegenden Abwägungstabelle zusammengestellt. Die Stadtvertretung hat die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zu prüfen und untereinander abzuwägen.

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beschlussfassung.

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Anlagen zur Vorlage