19.12.2023 - 6.3 Auslegungsbeschluss für B-Plan Nr. 8 "SB-Markt ...

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Wortprotokoll

Herr Lange erläutert, dass der Bauausschuss bereits dazu beraten hat. Die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Es gab keine Einwände. Der Ausschuss befürwortet den Beschluss.

 

Herr Lübcke teilt mit, dass er Herrn Brümmer im Vorfeld kontaktiert hat. Es gab eine Öffentlichkeitsbeteiligung in der ersten Phase mit unvollständigen Unterlagen. Ist die erneute öffentliche Beteiligung für den Bürger oder die öffentlichen Träger gedacht?

Herr Liese antwortet dazu, dass es der Beteiligung beider Parteien dient. Nach der Beschlussfassung erfolgt die Auslegung der vollständigen Unterlagen. Die unmittelbar betroffenen Nachbarn zu Grundstück haben sich im Vorfeld der ersten Auslegung bereits eingebracht und können dies auch erneut nochmal tun, falls noch weitere Bedenken bestehen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt auf der heutigen Sitzung den Entwurf des Planes und der Begründung des B-Plans Nr. 8 "SB-Markt Sternberger Straße" der Stadt Brüel nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten. 

Die Stadtvertretung Brüel stimmt dem beiliegenden Entwurf des B-Plans und der Begründung zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadtvertretung Brüel hat mit dem Aufstellungsbeschluss am 17.06.2020 das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 8 „SB-Markt Sternberger Straße" eingeleitet. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig über die Grundzüge der Planungen mit der Offenlage vom 22.08.2022 bis 16.09.2022 unterrichtet. Mit Schreiben vom 25.08.2022 wurde eine frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt.

 

Die daraufhin eingegangenen Hinweise u. Anregungen wurden geprüft. Die Zwischenabwägung liegt als Anlage diesem Beschluss bei.

 

Der ergänzte Entwurf des Bebauungsplans u. der dazugehörigen Begründung wird in der aktuellen Form gebilligt.

 

Gemäß § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB soll das weitere Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 der Stadt Brüel nach den Vorschriften des BauGB in der aktuell geltenden Fassung durchgeführt werden. Nach § 233 Abs. 1 BauGB werden Verfahren nach diesem Gesetz, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung förmlich eingeleitet worden sind, i. d. R. nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen. Ist mit gesetzlich vorgeschriebenen einzelnen Schritten des Verfahrens noch nicht begonnen worden, können diese auch nach den Vorschriften dieses Gesetzes durchgeführt werden. Der Bundestag hat am 15. Juni 2023, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften“ gebilligt. Damit gehen Änderungen im BauGB einher, die die Digitalisierung der Bauleitplanverfahren stärken, zu verkürzten Genehmigungsfristen bestimmter Bauleitpläne führen und im Weiteren die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen.

 

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Anlagen zur Vorlage