19.12.2023 - 6.8 Ansichziehung der Entscheidung zur Auftragsverg...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel entscheidet, den Beschluss zur Auftragsvergabe der Reinigungsleistungen für die Sporthalle Brüel (BV-394-2023) vom Haupt- und Finanzausschuss an sich zu ziehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0

 

Beschluss ungeändert gefasst

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Brüel liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung zur Auftragsvergabe für die Reinigungsleistungen in der  Sporthalle Brüel beim Haupt- und Finanzausschuss. 

Aufgrund der Dringlichkeit der Auftragsvergabe für die Sicherstellung des reibungslosen Ablaufes in der Sporthalle Brüel ab Beginn des Jahres 2024 ist jedoch eine unverzügliche Entscheidung notwendig. 

Da der Haupt- und Finanzausschuss im Jahr 2023 nicht mehr tagt, kann die Stadtvertretung entscheiden, dass sie gem. § 22 Abs. 2 Satz 3, 4 KV M-V die Entscheidung in diesem Einzelfall an sich zieht.

 

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