01.03.2024 - 6.2 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der St...

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Wortprotokoll

Herr Lübcke erfragt, warum es zu der Änderung kommt.

Frau Kinetz erläutert dazu die Mitteilung durch den Landkreis, die Wertgrenzen aufzugeben.

Herr Erke stellt den Antrag, den Ausschuss für Umwelt und Tourismus ebenfalls zu beteiligen.

Herr Lübcke stellt den Antrag, dass die Stadtvertretung anstelle des Hauptausschusses in Belangen von besonderem öffentlichen Interesse entscheiden soll.

 

Beide Anträge werden mit 6 dafür und 5 Gegenstimmen aufgenommen.

Frau Kinetz wird die Satzungsänderung entsprechend vornehmen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brüel.

 

Die Anlage wird wie folgt geändert:

- anstatt „Hauptausschuss“ entscheidet die „Stadtvertretung Brüel“

- die vorherige Beratung findet nicht nur im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und

  Verkehr statt, sondern wird um den Ausschuss für Umwelt und Tourismus erweitert

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

1

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bei der Festlegung des Beschlussorgans, welches für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauanträgen und Bauvoranfragen gemäß § 36 BauGB zuständig ist, wurde darüber hinaus eine Wertgrenze von 500.000 Euro festgeschrieben.

Auf Empfehlung der Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim soll diese Wertgrenze entfallen, da der finanzielle Umfang der Maßnahme nicht benannt und häufig schwer einschätzbar ist.

Die Änderung betrifft lediglich die Wertgrenze des § 5 Abs. 12 der Hauptsatzung.

 

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Anlagen zur Vorlage