16.07.2024 - 6 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Mustin

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Löbel teilt mit, dass die Gemeindevertreter bereits vorab über den Entwurf der Hauptsatzung gesprochen haben.

 

Es gibt einige Änderungsanträge:

Herr Löbel stellt den Antrag, die Entschädigungen unter TOP 7 (5) in der Hauptsatzung mit der Einschränkung, die Erhöhung erst mit dem neuen Haushalt 2025/2026 zu zahlen, anzupassen. Er sieht einen Nachtragshaushalt für die Entschädigungszahlungen als nicht gerechtfertigt.

Des Weiteren soll unter § 6 (1) 1. der Betrag für einmalige Leistungen von 500,00 auf 1.000,00 € angehoben werden.

 

Frau Dr. Micklich stellt weitere Anträge:

 

§ 4b soll komplett entfernt werden. I. M. nach überflüssig.

 

§ 5 soll hinsichtlich der Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses dahingehend erweitert werden, das es heißt „Begleitung der Haushaltsführung und Prüfung der Jahresrechnung des Amtes“

Anm. der Verwaltung: Diese Ergänzung verfälscht die Hauptsatzung, da es sich nicht um die Haushaltsführung und die Jahresrechnung des Amtes handelt, sondern um die der Gemeinde Mustin. Eine Ergänzung dahingehend, dass es heißt: ;… der Verwaltung…“ erübrigt sich, da diese Aufgaben immer von der Verwaltung wahrgenommen werden.

 

§ 6 (4) soll komplett entfernt werden. Diese Entscheidungen sollen in der Gemeindevertretung getroffen werden.

 

Des Weiteren bittet Frau Dr. Micklich um Überprüfung von Rechtschreibung und Kommata durch die Verwaltung.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Mustin.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Die Gemeindevertretung stimmt den Änderungsanträgen und der Hauptsatzung zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch die gesetzliche Veränderung der Kommunalverfassung MV mit Bekanntgabe vom 16. Mai 2024 sowie der Entschädigungsverordnung MV muss die Hauptsatzung neu gefasst werden. Wesentliche Veränderungen sind hierbei die Regelungen zur Teilnahme an Sitzungen mittels Bild- und Tonübertragung sowie die Höhe der Entschädigung.

 

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Anlagen zur Vorlage