13.09.2024 - 8.3 Satzungsbeschluss nach umweltrechtlicher Vorprü...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertreter beschließen den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Strandweg“ bestehend aus Plan-Teil A u. Text-Teil B inkl. der örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Die Begründung sowie die umweltrechtliche Vorprüfung werden gebilligt (siehe Anlagen).

Der Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet eingestellt ist.

Der Satzungsbeschluss BV-256-2023 vom 04.05.2023 wird aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 3 wurden alle bekannten und zugänglichen Grundlageninformationen zusammengetragen, geprüft und bewertet, um den Satzungsentwurf möglichst umfassend an die örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können. Alle sich ergebenden Belange - seien sie öffentlicher oder privater Natur - die bei der Bebauungsplanung relevant waren, wurden ermittelt, gewichtet und gegeneinander und untereinander abgewogen. Der Bebauungsplan ist

damit das Ergebnis einer gerechten Interessensabwägung.

Weiterhin erfolgte eine umweltrechtliche Vorprüfung. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden entsprechend der Abwägung berücksichtigt und in die Planunterlagen bzw. den Städtebaulichen Vertrag eingearbeitet. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 3 „Am Strandweg“ bestehend aus Plan-Teil A u. Text-Teil B inkl. der örtlichen Bauvorschriften kann gemäß § 215a BauGB (Beendigung von Bebauungsplanverfahren für Bebauungspläne nach § 13b) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden. Der vormalig gefasste Satzungsbeschluss wird aufgrund der geänderten Rechtsgrundlage in diesem Zuge aufgehoben.