21.01.2025 - 8.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Datum:
- Di., 21.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jessica Ohms
Wortprotokoll
Es wird empfohlen, zukünftig keine Doppelhaushalte mehr zu beschließen. Dies soll zur nächsten Haushaltsplanung erneut beraten werden.
Herr Liese bedankt sich für die bereitgestellten Erläuterungen zum Haushalt.
Er fragt nach, was mit den Kosten für die Renovierung der Touristinformation passieren, sollte sie in naher Zukunft doch geschlossen werden oder einige Gemeinden diese nicht mehr in Anspruch nehmen wollen.
Herr Kähler äußert dazu, dass die Kosten investiert wurden. Eine Rückrechnung damit sicher unwahrscheinlich und übertrieben sind.
Herr Neumann unterstützt dies und ergänzt, dass im Amt eine gewisse Solidarität gegeben sein sollte und die Kosten von allen getragen werden. Alle Gemeinden haben einen Vorteil aus der Touristinformation.
Frau Haese ergänzt ebenfalls, dass die Touristinformation viel Arbeit für alle Gemeinden leistet. Hier sind u.a. Veranstaltungen und Repräsentationen in Rothen, Lenzen, Kaarz und die Grüne Woche in Berlin zu nennen.
Herr Kähler erklärt, dass er die Beschlussfassung unterstützt sowie die Ausgaben für die Touristinformation. Wie die Situation in 2 Jahren ist, muss dann neu bewertet werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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4
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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554,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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540,4 kB
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