29.01.2025 - 9.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bevor Herr Taubenheim zu seiner eigentlichen Stellungnahme, welche als Anlage beigefügt ist, kommt, stellt er erneut den Antrag, die lfd. Nr. 43 aus dem Stellenplan zu streichen. Dies wurde bereits im Hauptausschuss beschlossen.

 

Im Anschluss an die Stellungnahme von Herrn Taubenheim weist Frau Haese darauf hin, dass eine Stelle im Amt für Bau und Liegenschaften geschaffen wurde, um das Bauamt zu entlasten. Des Weiteren wurden die Höhergruppierungen nicht in der Verwaltung vorgenommen, sondern beim Bauhof.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1007658&selfaction=print