27.02.2025 - 8.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Ohms erläutert zum Haushalt und zur Grundsteuerreform.

Bis zum 30.06.2025 muss die Gemeinde eine Grundsteuersatzung beschließen, wo dann die konkreten Hebesetze festgelegt werden.

Ansonsten sind keine außergewöhnlichen Kosten im Haushalt verankert.

Ab 2027 wird es voraussichtlich keinen Doppelhaushalt mehr geben.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

Beschluss ungeändert gefasst.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1007932&selfaction=print