27.02.2025 - 8.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf
- Datum:
- Do., 27.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jessica Ohms
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Ohms erläutert zum Haushalt und zur Grundsteuerreform.
Bis zum 30.06.2025 muss die Gemeinde eine Grundsteuersatzung beschließen, wo dann die konkreten Hebesetze festgelegt werden.
Ansonsten sind keine außergewöhnlichen Kosten im Haushalt verankert.
Ab 2027 wird es voraussichtlich keinen Doppelhaushalt mehr geben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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2
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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