30.04.2025 - 7.2 Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Mi., 30.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jaqueline König
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.
Die Prüfung der Jahresabschlusses 2021 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Mustin am 28.04.2025.
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass dem Bürgermeister der Gemeinde Mustin die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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