06.05.2025 - 7.3 Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Frau Dana Stobbe als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt, dass der Ausschuss den Jahreabschluss 2021 und 2022 am 03.04.2025 geprüft hat und keine Beanstandungen zu verzeichnen hat. Der Gemeindevertretung wird die Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Kobrow

 

          die Feststellung des Jahresabschlusses 2021.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kobrow am 03.04.2025.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1008749&selfaction=print