15.05.2025 - 9.2 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 15.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jaqueline König
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Witzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Witzin über
die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen.
Die Prüfung der Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Witzin am 22.04.2025.
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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453,5 kB
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