15.05.2025 - 9.3 Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hüller übernimmt wieder.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Witzin über

 

die Feststellung des Jahresabschlusses 2021.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

Der Beschluss wird ungeändert gefasst.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen.

 Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Witzin am 22.04.2025.

 Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1008798&selfaction=print