21.05.2025 - 7.2 Entlastung der Bürgermeisterin von der Jahresre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an Ihren Stellvertreter Herrn Bork. Dieser verliest den Beschluss.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Weitendorf beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Weitendorf

 

  die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Beschlussvorlage ungeändert gefasst

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Weitendorf am 02.04.2025.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage