15.05.2025 - 7.2 Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Vorsitzende Herr Ehmke erläutert, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 09.04.2025 getagt hat. Dabei wurden die Abschlüsse 2021 und 2022 geprüft. Die Prüfung wurde gut vorbereitet. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Blankenberg beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Blankenberg die Feststellung des Jahresabschlusses 2021.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

Beschluss ungeändert gefasst.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der

Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der

Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu

beschließen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Blankenberg am 09.04.2025.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage