12.06.2025 - 7.2 Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Nienkarn berichtet aus dem Finanzausschuss. Eine Diskussion zu einem bereits 4 Jahre zurückliegenden Jahresabschluss ist nicht ideal. Sie hofft, dass das Amt alle weiteren Jahresabschlüsse schneller bearbeitet. Dennoch empfiehlt der Fianzausschuss die Beschlussfassung.

Frau Lorenz als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses ergänzt, dass bereits ein Termin für die Prüfung der Jahresabschlüsse 22/23 steht. Auch Frau Lorenz empfiehlt die Beschlussfassung.

Frau Klein erklärt, dass sie sich bei der Abstimmung enthalten wird, da sie zu der Zeit noch keine Gemeindevertreterin war.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Borkow beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft über

 

die Feststellung des Jahresabschlusses 2021.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

1

Beschlussvorlage ungeändert gefasst

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 27.05.2025. Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage