18.09.2025 - 8.2 Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kloster Tempzin
- Datum:
- Do., 18.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jaqueline König
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahres-
abschlusses zum 31.12.2022 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Kloster Tempzin die Feststellung des Jahresabschlusses 2022.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der
Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis
spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 erfolgte durch den Rechnungs-prüfungsausschuss der Gemeinde Kloster Tempzin am 27.08.2025.
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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