18.09.2025 - 8.4 Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung

Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahres-

abschlusses zum 31.12.2023 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Kloster Tempzin die Feststellung des Jahresabschlusses 2023.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

Beschluss ungeändert gefasst.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der

Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis

spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kloster Tempzin am 27.08.2025.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1009862&selfaction=print