18.09.2025 - 8.5 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Kloster Tempzin die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

0

0

Herr Dörge stimmt nicht mit ab.

 

Beschluss ungeändert gefasst.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kloster Tempzin am 27.08.2025.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1009863&selfaction=print