17.12.2025 - 8.3 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Gremium:
- Stadtvertretung Brüel
- Datum:
- Mi., 17.12.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Für das Gebiet „Reit- und Ferienhof Golchen“ wird der Bebauungsplan Nr. 12 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Errichtung von Reitanlagen inklusive Einrichtungen zur Versorgung, zur Unterstellung und zum Auslauf von Pferden
- Schaffung von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen
- Schaffung von Ferienwohnungen in Ergänzung des vorhandenen Urlaubsangebotes
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die als Urlaubs-, Gastronomie- und Pädagogiksort etablierte Gesamtanlage „Golchener Hof“ in Golchen wird eine Ergänzung des Reit- und Ferienangebots angestrebt. Zu diesem Zweck sollen im Plangebiet Reitanlagen, Ferienwohnungen aber auch Wohnungen für Mitarbeitende etabliert werden. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen.
Das Plangebiet ist geprägt von brachliegendem Grünland mit geringer ökologischer Qualität sowie zwei verfallenden Stallgebäuden. Die geplante Nutzung ermöglicht eine Neugestaltung dieses Areals und befördert zugleich die Aufwertung des Ortsbildes.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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