20.06.2012 - 7.2 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Gemäß § 243 Handelsgesetz ist der Jahresabschluss in einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Der Jahresabschluss 2011 wurde auf der Grundlage des § 11 Kommunalprüfungsgesetz durch ein vom Innenministerium bestätigtes Unternehmen der Wirtschaftsprüfung - AG geprüft.

 

Im Ergebnis der Prüfung bestätigte der Abschlussprüfer:

 

Siehe Beiblatt

 

Der Stadtvertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss zu beschließen und den Bürgermeister für das Wirtschaftsjahr 2011 zu entlasten.

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

              1. Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters für das

    Wirtschaftsjahr 2011.

2. Die Stadtwerke Sternberg haben:

 

a)      den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

b)      den Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes

c)      den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unter Angabe des

Datums der Feststellung

d)      den Jahresabschluss und den Lagebericht öffentlich bekannt zu machen

e)      den Jahresgewinn 2011 den Rücklagen zuzuführen.

 

Um die allgemeine Leistungsfähigkeit der BgA zu erhalten, werden aus der Rücklage Rechnungen für nachfolgend aufgeführte Baumaßnahmen aus dem Jahr 2012 beglichen:

 

?         17. BA Stadtentwässerung Sternberg: F.-Reuter-Straße (ca. 70.000 €)

?         Erneuerung Schächte an der B 104 (ca. 60.000 €)

?         Erneuerung Trinkwasserleitung RWB Wahrsberg / Stadtnetz  600m (140.000 €)

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür:                                          dagegen:                                          enth.:             

             

              Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung               ausgeschlossen:

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

              Beschlussvorschlag zurückgestellt

              Beschlussvorschlag geändert