18.12.2012 - 5.4 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Überarbeitung der Satzung und inhaltliche Einarbeitung von Änderungen bezüglich der Verfahrensweise für die Berechnung von  Abzugszählern.

 

Im Jahr 2012 wurde die Fortschreibung der Kalkulation für die Wasser- und Abwassergebühren bis 2015 durch die KUBUS GmbH erstellt. Daraus ergibt sich folgende 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung :

 

-          § 12 – Gebührenmaßstab und Gebührensatz

 

Abschnitt II , Abs. 6 -  Die Benutzungsgebühr B beträgt

 

a)      als Abholgebühr, die für die Abfuhr der aus der Hauskläranlage abgepumpten Inhaltsstoffe berechnet wird, je m³ abgeholte Inhaltsstoffe                30,00 €.

 

b)     Als Abholgebühr, die für die Abfuhr der aus abflusslosen Grube abgepumpten Inhaltsstoffe berechnet wird, je m³ abgeholte Inhaltsstoffe               9,00 €.

 

c)      entfällt

 

 

Die anderen Beitrags- und Gebührensätze bleiben unverändert.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Sternberg.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              14                            dagegen:   1                                          enth.:             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen