18.12.2012 - 5.4 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Di., 18.12.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Sternberg
- Federführend:
- Stadtwerke
- Bearbeiter:
- Ilona Windolph
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Überarbeitung der Satzung und inhaltliche Einarbeitung von Änderungen bezüglich der Verfahrensweise für die Berechnung von Abzugszählern.
Im Jahr 2012 wurde die Fortschreibung der Kalkulation für die Wasser- und Abwassergebühren bis 2015 durch die KUBUS GmbH erstellt. Daraus ergibt sich folgende 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung :
- § 12 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
Abschnitt II , Abs. 6 - Die Benutzungsgebühr B beträgt
a) als Abholgebühr, die für die Abfuhr der aus der Hauskläranlage abgepumpten Inhaltsstoffe berechnet wird, je m³ abgeholte Inhaltsstoffe 30,00 .
b) Als Abholgebühr, die für die Abfuhr der aus abflusslosen Grube abgepumpten Inhaltsstoffe berechnet wird, je m³ abgeholte Inhaltsstoffe 9,00 .
c) entfällt
Die anderen Beitrags- und Gebührensätze bleiben unverändert.