25.04.2013 - 6.4 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dally erläutert den Haushalt der Gemeinde Witzin.

Herr Urbschat weist darauf hin, dass das Feuerwehrfahrzeug noch einmal TÜV bekommen hat und über Ersatzbeschaffung nach zu denken ist. Des Weiteren ist der Feuerwehrlöschteich und der Dorfplatz sanierungsbedürftig ist. Herr Dally gibt zur Kenntnis, dass diese Investitionen durch eine Nachtragshaushalt realisiert werden können.

Wie in den Anträgen Nr. 1, 2 und 3 schon beschlossen, sollen die Positionen 18 Produktsachkonto 11405 und 22 Produktsachkonto 62600 gesperrt werden.

 

Begründung:

 

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt die Haushaltssatzung 2013.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür: 7                                          dagegen:                                          enth.: 1             

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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