25.04.2013 - 6.1 Planung einer Ferienhausanlage bei Loiz am Tren...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Johansen verliest die Empfehlung des Bauausschusses. Dieser Beschluss wird zurückgestellt.

 

Begründung:

 

Die Firma System-Bau aus Emden ist Eigentümerin des Grundstückes in der Gemarkung Loiz, Flur 1, Flurstück 43. Das zum größten Teil landwirtschaftliche genutzte Grundstück hat eine Größe von 16.649 m² u. befindet sich an der Gemeindestraße von der B 104 Richtung Loiz (siehe Flurkarte).

 

Die Eigentümerin hat Interesse, eine Ferienhausanlage mit ca. 12 – 20 Ferienhäusern zu errichten.

 

Da sich das Grundstück im nicht überplanten Außenbereich befindet, macht es sich erforderlich, mit Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht für solch ein Vorhaben zu schaffen. Die Gemeinde Witzin besitzt im Gemeindegebiet die Planungshoheit u. deshalb kann solch ein B-Planverfahren nur mit Einverständnis der Gemeinde erfolgen

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt auf der heutigen Sitzung grundsätzlich die Befürwortung des Vorhabens, Errichtung einer Ferienhausanlage mit bis zu 20 Ferienhäusern auf dem Flurstück 43, der Flur 1 der Gemarkung Loiz durch den Eigentümer.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              Beschlussvorschlag zurückgestellt

 

 

 

Frau Steuber stellt im Namen der Bürgergemeinschaft und dem Einzelkandidaten Herrn Hubert Kowalke den Antrag auf Beschlussfassung eines Flächennutzungsplans. Frau Steuber verliest den Antrag. Dieser Antrag liegt dem Originalprotokoll bei.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 5                                          dagegen: 1                            enth.: 2